Teilzahlungspreis

Teilzahlungspreis
Teil|zah|lungs|preis, der (Wirtsch.):
(bei Abzahlungskäufen) Preis, der aus dem Gesamtbetrag von Anzahlung u. allen vom Käufer zu entrichtenden Raten einschließlich Zinsen u. sonstiger Kosten besteht.

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Teilzahlungspreis,
 
Verbraucherkreditgesetz.

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Teil|zah|lungs|preis, der (Wirtsch.): (bei Abzahlungskäufen) Preis, der aus dem Gesamtbetrag von Anzahlung u. allen vom Käufer zu entrichtenden Raten einschließlich Zinsen u. sonstiger Kosten besteht.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Verbraucherkreditgesetz — Verbraucherkreditgesetz,   Abkürzung VerbrKrG, am 1. 1. 1991 in Kraft getretenes Gesetz zur Regelung des Rechts des Verbraucherkredits, das das Abzahlungsgesetz vom 16. 5. 1894 ablöste. Das Verbraucherkreditgesetz erfasst Kreditverträge und… …   Universal-Lexikon

  • Barzahlungspreis — Begriff bei ⇡ Abzahlungsgeschäften, Preis der Ware, den der Käufer zu entrichten hätte, wenn spätestens bei Übergabe der Sache der Preis in voller Höhe fällig wäre (§ 502 I Nr. 1 BGB). Gegensatz: ⇡ Teilzahlungspreis …   Lexikon der Economics

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