- Teilzahlungspreis
- Teil|zah|lungs|preis, der (Wirtsch.):(bei Abzahlungskäufen) Preis, der aus dem Gesamtbetrag von Anzahlung u. allen vom Käufer zu entrichtenden Raten einschließlich Zinsen u. sonstiger Kosten besteht.
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Teilzahlungspreis,Verbraucherkreditgesetz.* * *
Teil|zah|lungs|preis, der (Wirtsch.): (bei Abzahlungskäufen) Preis, der aus dem Gesamtbetrag von Anzahlung u. allen vom Käufer zu entrichtenden Raten einschließlich Zinsen u. sonstiger Kosten besteht.
Universal-Lexikon. 2012.